Kfz Zulassungsstelle
FAQ Zulassung
Du kannst alle Bezirke bei uns anmelden. Feldkirch / Bludenz / Dornbirn / Bregenz
Wir haben von allen Bezirken immer genügend Nummertafeln lagernd.
Prinzipiell ist unsere Zulassungsstelle nur am Vormittag von 08.00 – 12.00 Uhr geöffnet. Solltest Du einmal nur am Nachmittag Zeit haben, kannst Du uns gerne vorab kontaktieren, ob wir das an dem Tag für dich auch am Nachmittag bis 16.00 Uhr erledigen können.
Nein. Zuständig für die Anmeldung oder Ummeldung Ihres Kfz sind die Zulassungsstellen in dem politischen Bezirk, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
Die Anmeldegebühren werden von Staat festgelegt und kosten überall gleich viel.
Gesamtkosten inklusive neuer Kennzeichentafeln liegen derzeit bei 207,– Euro. Bestehen bereits gültige Kennzeichen (Fahrzeugwechsel) spart man sich die
23 Euro für die neuen Tafeln.
Möchtest du einen Zulassungsschein im Scheckkartenformat (optional) werden zusätzlich noch 25,60 Euro fällig.
Das sind die Kosten im Detail (Stand: März 2023, Quelle: oesterreich.gv.at)
- Behördenanteil: 119,80 Euro
- Bearbeitungsleistung: 60,80 Euro
- Abfrage des zentralen Melderegisters: 1,10 Euro
- Begutachtungsplakette: 2,30 Euro
- Kennzeichentafeln: 23 Euro für Pkw und Lkw, 13 Euro für Motorrad, 8,50 Euro für Motorfahrrad, 11,50 Euro für Anhänger und Zugmaschinen
- Zulassungsschein im Scheckkarten-Format: 25,60 Euro
- – Fahrzeuggenehmigungsdokument (EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Datenauszug, Typenschein oder Einzelgenehmigung)
- – Gutachten gem. § 57a KFG, wenn eine Begutachtung bereits fällig war und die Prüfung nicht in der zentralen Begutachtungsdatenbank eingetragen ist
- – Kaufvertrag, Leasingbestätigung oder anderer Besitznachweis
- – Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer nicht selbst erscheint
- – Lichtbildausweis
- – Versicherungsbestätigung,
Firmenfahrzeuge benötigen noch einen aktuellen Firmenbuchauszug
- Zulassungsteil Teil I
- Kennzeichen
- Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer nicht selbst erscheint
- Typenschein / Datenblatt
- beide Zulassungsteile
- beide Kennzeichen.
- eine Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer nicht selbst erscheint
- Lichtbildausweis
Eine Vesicherungsbestätigung erhaltest Du von Deinem Versicherungsberater. Diese Bestätigung dient zum Nachweis einer bestehenden KFZ Haftpflichtversicherung. Ohne diese Bestätigung ist eine Anmeldung nicht möglich.
Solltest Du keinen Versicherungsberater haben, kannst Du dich gerne in unserem Maklerbüro beraten lassen & Dein Fahrzeug anschließend zulassen.
- WKZ können für bis zu drei Fahrzeuge der selben Fahrzeugklasse genutzt werden.
- Die Kennzeichen sind immer nur an einem Fahrzeug zur selben Zeit erlaubt.
- Alle Fahrzeuge müssen separat angemeldet werden
- Die Haftpflichtversicherung und die motorbez. Ver.steuer müssen nur für ein Fahrzeug bezahlt werden. (meistens das KW stärkste)
- Besteht auch eine Kaskoversicherung, zahlt man für das Haftpflicht zahlende Fahrzeug die volle Prämie und für die weiteren die halbe Prämie.
- Man kann auch ein oder zwei Fahrzeuge zu bereits bestehenden Kennzeichen „dazumelden“ – damit werden die bereits bestehenden Kennzeichen zu Wechselkennzeichen.
- Da die digitale Vignette, auf das Kennzeichen läuft, sind alle Fahrzeuge des WKZ automatisch gültig.
- WKZ können für bis zu drei Fahrzeuge der selben Fahrzeugklasse genutzt werden.
- Die Kennzeichen sind immer nur an einem Fahrzeug zur selben Zeit erlaubt.
- Alle Fahrzeuge müssen separat angemeldet werden
- Die Haftpflichtversicherung und die motorbez. Ver.steuer müssen nur für ein Fahrzeug bezahlt werden. (meistens das KW stärkste)
- Besteht auch eine Kaskoversicherung, zahlt man für das Haftpflicht zahlende Fahrzeug die volle Prämie und für die weiteren die halbe Prämie.
- Man kann auch ein oder zwei Fahrzeuge zu bereits bestehenden Kennzeichen „dazumelden“ – damit werden die bereits bestehenden Kennzeichen zu Wechselkennzeichen.
- Da die digitale Vignette, auf das Kennzeichen läuft, sind alle Fahrzeuge des WKZ automatisch gültig.
- Antrag auf Reservierung eines Wunschkennzeichen bei Bezirks- hauptmannschaft stellen
- Kosten EUR 228,30 bei BH einzahlen
- nach Erhalt des Kennzeichenbestellscheines von der BH bei der Zulassungsstelle das Kennzeichen bestellen
- diese verständigt nach Einlangen des Kennzeichens den Antragsteller – Kennzeichen kann zugewiesen werden.
- Das Recht zur Führung eines Wunschkennzeichens erlischt spätestens nach 15 Jahren. Eine Verlängerung des Rechts auf weitere 15 Jahre kann (frühestens 6 Monate) vor Ablauf bei der Zulassungs- stelle beantragt werden – Kosten EUR 214,00.